Allgemeines

Download Mietvertrag

Für den Mietvertrag benötigen wir Ihre Anschrift, sowie Ihre Personalausweisnummer und Ihren gültigen Führerschein. Gleiches gilt auch für alle weiteren Fahrer des Reisemobils. Das Mindestalter der Fahrers muss 23 Jahre betragen!

Nachfolgend finden Sie einen Auszug unseres Mietvertrages, welchen Sie auch hier herunterladen können:

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Rechte und Pflichten des Mieters:

Der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden am gemieteten Reisemobil bis zur vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Hiervon sind auch Fenster, Reifen und Möbelgriffe betroffen. Diese Haftungsbegrenzung wird in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit durch den Genuss von Drogen oder Alkohol, Fahrerflucht und bei Schäden am Fahrzeug durch Ladegut oder Gepäck oder Nichteinhalten der Durchfahrtshöhe aufgehoben. Die Beweislast dafür, dass ihm kein Verschulden bei Eintritt von Schäden am Fahrzeug trifft, trägt allein der Mieter, bzw. der Fahrer.
Das Fahrzeug ist als gewerbsmäßig genutztes Wohnmobil zugelassen und versichert, es besteht eine Teilkasko- mit 150,- € und eine Vollkaskoversicherung mit 1.000.- € Selbstbeteiligung im Schadensfall.  Es besteht die Möglichkeit über eine Zusatzversicherung, die Selbstbeteiligung auf 250,- € herabzusetzen.

Bei selbst verursachten Kaskoschäden haftet der Mieter bis zur Höhe der Selbstbeteiligung aber auch darüber hinaus, falls die Versicherung aufgrund von Alkohol, grob fahrlässigem Verhalten oder Ähnlichem eine Zahlung verweigert.

Der Mieter haftet für entstandene Schäden am Fahrzeug und für die durch ihn und seine Mitfahrer verursachten besonderen Kosten, wie Straßennutzungsentgelte (z,B. Maut), Fährkosten, Verwarnungen (z.B. Strafmandate wegen zu schnellen Fahrens, Falschparkens, Überfahrens einer roten Ampel und ähnliches).

Das Fahrzeug steht für Fahrten zur Verfügung, die in der grünen Versicherungskarte aufgelistet sind.

Jeder Schadensfall ist sofort dem Vermieter telefonisch mit Angabe aller Informationen über den Schadenshergang zu melden. Zur Ermittlung von Unfallschäden ist stets die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist. Handelt der Mieter oder der Fahrer dieser Vereinbarung zuwider, so haften diese dem Vermieter gegenüber in voller Höhe: Eine Haftungsbegrenzung ist ausgeschlossen.

Vermieterhaftung:
Der Vermieter haftet für Verschleißschäden jedoch nicht für Reifenschäden und weggeflogene Fenster. Übersteigen die Verschleißkostenreparaturen einen Betrag in Höhe von 100,00 €, so ist vorab der Vermieter oder sein Bevollmächtigter über die Kosten zu informieren. Schadensersatzansprüche des Mieters auf Grund von Nichtbenutzbarkeit des Reisemobiles z.B. wegen Reparaturarbeiten während der Mietdauer des Fahrzeuges bestehen gegenüber den Vermieter nicht, es sein denn, dem Vermieter wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Entsprechendes gilt für die Haftung des Vermieters bei verspäteter Übergabe oder durch Mängel in der Beschaffenheit des Mietfahrzeuges. Der Vermieter haftet weiterhin nicht über die Leistungen hinaus, die in dem Schutzbrief des Versicherers enthalten sind.

Übergabe und Kosten:
Wird das Wohnmobil nicht zur vereinbarten Zeit übernommen, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung 30,00 € als Bereitstellungsgebühr. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben und sonstige Termine vorgeschoben werden. Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag um 10.00 Uhr. Wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,00 €. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.

Eine Mietverlängerung ist evtl. möglich. Bitte rufen Sie uns diesbezüglich rechtzeitig an! Zusätzlich zum Tagesmietpreis fallen einmalig folgende Kosten an: Miete für 1 Gasflasche mit miettagsabhängiger Füllmenge, Chemikalien für die Toilette, Außenreinigung, ausführliche Einweisung in das Fahrzeug und seine Funktionen, zusammen 109.- Euro. Die Endreinigung von Außen wird vom Vermieter durchgeführt. Die Innenreinigung erfolgt durch den Mieter, kann allerdings vom Mieter zu einem Preis von 50,00 € in Auftrag gegeben werden. (Textilreinigung wird separat nach Aufwand in Rechnung gestellt) durchgeführt. Der Toilettentank und der Schmutzwassertank müssen vom Mieter vor der Fahrzeugrückgabe entleert worden sein, ansonsten werden weitere 50.- bzw. 15.- Euro für die Entsorgung fällig.

Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird der Gesamtmietpreis fällig, inkl. Übergabepauschale zzgl. Kaution in Höhe von 1.000,00 € / 250,00 €.

Die Kaution wird bei schadensfreiem Mietverlauf und bei Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Die eventuell anfallenden zusätzlichen Reinigungskosten werden bei der Rückgabe des Fahrzeugs beglichen. 250 km Fahrtstrecke pro Miettag sind im Mietpreis enthalten, jeder weitere Kilometer kostet 30 Cent. Die Abrechnung erfolgt bei Fahrzeugrückgabe. Bei Übernahme ist das Fahrzeug vollgetankt und muss bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Sollte eine genaue Rücknahmekontrolle auf Grund von äußeren Lichtverhältnissen, oder Verschmutzungsgründen nicht möglich sein, kann die Kaution einbehalten werden und erst später nach Kontrolle des Fahrzeuges, je nach Schadensstand erstattet werden.

Zusätzliche Informationen:
Reisemobile sind gewichtsoptimierte Fahrzeuge, sie bieten einen großen Wohnraum bei vergleichsweise geringem Eigengewicht, das senkt den Verbrauch und garantiert, dass sie auch mit dem üblichen PKW-Führerschein fahrbar sind. Aufgrund dieser Voraussetzungen sind fast alle Bauteile,  wie Türen, Fenster, Klappen, Wasserarmaturen, Rollos, Leitern, … wesentlich dünner, leichter und zerbrechlicher als gewohnt. Der Mieter hat das Fahrzeug und seine Ausstattung daher umsichtig zu nutzen und darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten wird. Durch den Mieter verursachte Schäden außerhalb des Straßenverkehrs, z.B. Flecken in den Polstern, abgebrochene Markisen, oder sonstige Beschädigungen durch Bedienungsfehler oder mangelnde Sorgfalt, oder Schäden durch überlastete Fahrradträger, sind nicht durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt und müssen vom Mieter selbst ausgeglichen werden.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, z.B. Krankheit, selbst- oder fremdverschuldeter Unfall, schlechtes Wetter, … erfolgt keine Mietkostenrückerstattung.

Das Mindestalter des Fahrers muss 23 Jahre betragen! Es wird ein gültiger Führerschein ( Klasse B / Klasse 3 ) zum Führen des Fahrzeuges benötigt.

Die Versicherung verlangt Angaben zum Führerschein und zur Person des oder der Fahrer. Dementsprechend sind die Angaben im Vertrag auszufüllen. Von den Personalpapieren fertigen wir Fotokopien an.

Bei dem von Ihnen favorisierten Fahrzeug handelt sich um ein Nichtraucherfahrzeug, entsprechend ist das Rauchen im Innenraum des Fahrzeuges untersagt. Haustiere dürfen in diesem Fahrzeug nicht mitgenommen werden. Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 € fällig.

Wird das Fahrzeug auf einer Fähre oder einem Autoreisezug vertransportiert, so sind die Dachhauben, Türen und Fenster besonders zu sichern. Für weggewehte Dachhauben, Fenster und Türen und die daraus resultierenden Schäden haftet der Mieter.

Das angemietete Wohnmobil darf nur zu üblichen Campingzwecken benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht unter- oder weitervermietet werden. Das Fahrzeug darf nicht von Personen benutzt werden, die eine ansteckende anzeigepflichtige Krankheit haben. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Zahlung des Mietpreises und Rücktrittskosten:
Reisemobilreservierungen sind nur mit der Unterschrift des Vermieters verbindlich. Nach Erhalt dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Mietpreis-Anzahlung in Höhe von 250,- Euro auf das Konto bei der Commerzbank AG, IBAN: DE42 49 0800 2503 3432 8500 BIC: DRESDEFF491 oder in bar zu entrichten. Sollte der Vertrag nicht fristgerecht zurückgesandt werden, so ist diese Reservierungsbestätigung hinfällig.

Bis 3 Monate vor Antritt der Reise sind bei Stornierung 30 % des Mietpreises zu entrichten,  89 – 40 Tage vor Reiseantritt 50%, 39 – 20 Tage vor Reiseantritt 80 % und ab 19 Tagen vor Reiseantritt sind 100 % des Mietpreises zu entrichten. Die mindest Stornogebühr beträgt 250,- Euro.

Eine Reiserücktrittskosten- Versicherung, eine Reiseabbruch- Versicherung, eine Kautions- Versicherung, eine Mietausfall- Versicherung und eine Inhalts- Versicherung ist in dem Mietpreis nicht enthalten. Diese Versicherungen können wir Ihnen zu einem günstigen Tagespreis anbieten.

Die vorgenannten Bedingungen werden Gegenstand des Vertrages. Sie wurden vom Mieter und von dem Fahrer gelesen, verstanden und werden in vollem Umfang anerkannt.